Mietwagenkosten — Wann erstattungsfähig?

excerpt: Wissenswertes zu Leihfahrzeugen

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrbereit oder zumindest nicht mehr verkehrssicher ist, können Sie sich für die Dauer der Reparatur bzw. für den für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs notwendigen Zeitraum ein Leihfahrzeug anmieten, BGH DAR 92, 259 = VersR 92, 710 = NJW 92, 1618 = NZV 92, 237 = zfs 92, 156. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten.

Die Kosten hierfür sind jedoch nur erstattungsfähig, wenn Sie die Reparatur Ihres Fahrzeugs oder die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs nachweisen. Dies geschieht im Falle der Reparatur durch die Vorlage der Reparaturrechnung oder eines Fotos mit Tageszeitung als Datumsnachweis und im Falle der Ersatzbeschaffung durch Vorlage einer Kopie des Kfz-Scheins.

Kann ich mir jeden Wagen anmieten?

Nein, sondern nur ein Fahrzeug gleicher Größe. Schließlich müssen Sie bei Anmietung des Fahrzeugs darauf achten, dass Sie keine übermäßigen Leihwagenkosten verursachen. Es empfiehlt sich sogar, ein Fahrzeug zu mieten, das eine Klasse kleiner ist. Denn normalerweise erstatten die Versicherungen die Mietwagenkosten nicht komplett sondern machen einen Abzug von 15 % für Eigenersparnis, also dafür, dass Ihr eigenes Fahrzeug während der Mietdauer stillsteht und damit keinem Verschleiß unterliegt (BGH VersR 70, 547; KG VersR 89, 56, OLG München, DAR 82, 69 = zfs 82, 109). Wenn Sie ein kleineres Fahrzeug anmieten, sehen eine Vielzahl von Versicherern und Gerichten von diesem Abzug ab (z.B. OLG Frankfurt, zfs 95, 174, OLG Hamm, NZV 94, 188).

Ist der Preis egal?

Nein, ist er nicht. Sie dürfen zwar in der Regel darauf vertrauen, dass Ihnen der Vermieter einen Ihren Bedürfnissen entsprechenden Tarif anbietet (OLG Frankfurt, zfs 95, 174; OLG Stuttgart, zfs 94, 206). Fällt jedoch der Preis für Sie erkennbar aus dem Rahmen, müssen Sie ein anderes Fahrzeug bei einem anderen Vermieter nehmen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, regelrecht Marktforschung zu betreiben, um auch wirklich den günstigsten Anbieter herauszufinden.

Bei längerer Mietdauer oder wenn ansonsten hohe Mietwagenkosten zu erwarten sind, kann jedoch von Ihnen verlangt werden, dass Sie zumindest Konkurrenzangebote einholen und dann den günstigsten von Ihnen ermittelten Tarif auswählen (BGH zfs 86, 10 = VersR 85, 1090).

Bei längerer Anmietdauer kann u.U. von Ihnen erwartet werden, dass Sie in den ersten Tagen der Mietdauer solche Preisvergleiche anstellen und eventuell das Mietfahrzeug wechseln (OLG Saarbrücken, zfs 94, 289).

Nach Pauschaltarifen müssen Sie sich nicht erkundigen (OLG Nürnberg, DAR 94, 498 = VersR 95, 675 = zfs 95, 13; OLG Stuttgart, zfs 94, 207; OLG Frankfurt, zfs 95, 94 und 174, vgl. zusammenfassend auch Greger, NZV 94, S. 11 ff.).

Muss mich der Vermieter hinsichtlich der Preise und Erstattungspflichten der Versicherungen aufklären?

Jawohl! Er muss auf unterschiedliche Tarife hinweisen (OLG Karlsruhe, DAR 93, 229), nicht aber auf niedrigere Tarife von Konkurrenzunternehmen (LG Bückeburg, zfs 95, 176). Tut er das nicht, macht er sich schadensersatzpflichtig.

Tipp: Da im günstigsten Fall die Mietwagenkosten voll erstattet werden, ergibt sich ein „Nullsummen-Spiel“; es bleibt bei Ihnen „nichts hängen“.

Um Kostenrisiken zu vermeiden sollte die Versicherung bei Mietwagenbedarf informiert werden und einen Tarif freigeben oder um Benennung eines Partnerunternehmens gebeten werden. So wird ein späterer Streit über die Höhe der Tarife vermieden.

Kann ich mir auch von einem Bekannten oder Verwandten ein Fahrzeug mieten?

Auch das geht. Sie bekommen dann 50% der tariflichen Mietwagenkosten abzüglich der Eigenersparnis ersetzt (BGH NJW 1975, 255).

Ich habe den Mietwagen vollkaskoversichert.
Müssen diese Kosten übernommen werden?

Ist Ihr eigenes Fahrzeug ebenfalls vollkaskoversichert, so muss die gegnerische Versicherung die Kosten ganz übernehmen (OLG Oldenburg, VersR 83, 470 = zfs 83, 203), falls nicht wird die Hälfte gezahlt(OLG Frankfurt, zfs 95, 174, OLG Hamm, NZV 94, 188, BGH VersR 74, 143, OLG Schleswig, VersR 75, 268).

Wie lange darf ich ein Fahrzeug anmieten?

Für die Dauer der Gutachtenserstellung (OLG Celle, VersR 63, 567) und anschließend für die Dauer der Reparatur bzw. den Ersatzbeschaffungszeitraum. Hierfür sind in der Regel 14 Tage ausreichend (KG zfs 86, 237, OLG Karlsruhe, VersR 81, 885 = zfs 81, 336).

Ich muss dringend mit dem Wagen ins Ausland.
Darf ich für die lange Fahrt einen Leihwagen nehmen?

Eigentlich ja, jedoch ist hier wegen der Tarife äußerste Vorsicht geboten. Es empfiehlt sich in diesem Fall, Pauschalpreise zu vereinbaren oder noch besser, sich von der Gegnerversicherung einen Autovermieter empfehlen zu lassen und den dort gebotenen Tarif mit der Versicherung abzusprechen (BGH zfs 86, 10; OLG Hamm, zfs 82, 1173). Eventuell ist Ihnen eine geringe Verschiebung des Abfahrtstermins zumutbar, um einen Wagen mit möglichst günstigem Preis anmieten zu können (LG Kempten, VersR 74, 1036).

Olaf Meyer, Verkehrsrecht

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