Unfallschaden: Umsatzsteuer

excerpt: Steuererstattung bei Leasing?

Erstattung von Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung durch Leasing. Bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges durch Leasing nach einem Totalschaden ist auch die im Rahmen des Leasingvertrages anfallende Umsatzsteuer erstattungsfähig.

Nach einem Verkehrsunfall mit wirtschaftlichen Totalschaden hat der Geschädigte kein Ersatzfahrzeug gekauft, sondern einen Leasingvertrag über einen PKW abgeschlossen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung lehnte eine Erstattung der in den Leasingraten enthalten Umsatzsteuer ab.

Das OLG Celle verurteilte die Beklagte zur Zahlung der anteiligen Umsatzsteuer mit folgender Begründung.

Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden da.
Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Es wäre eine von Rechts wegen nicht begründbare Einschränkung, dem Geschädigten vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen hat.

OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011, 14 U 92/11

Olaf Meyer, Verkehrsrecht

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