Verkehrsrecht

Um Ihr Anliegen kümmert sich: Rechtsanwalt Olaf Meyer

Wir übernehmen die Schadens­abwicklung nach einem Verkehrs­unfall sowie die Geltend­machung oder die Abwehr von Schadens­ersatz- und Schmerzens­geld­ansprüchen. Dies umfasst neben Personen­schäden (Schmerzens­geld, Behandlungs­kosten, Haushalts­führungs­schaden) auch den Fahrzeug­schaden (Reparatur­kosten, Mietwagen- und Abschlepp­kosten, Nutzungs­ausfall).

Wir lösen Ihre Probleme im Kfz-Vertrags­recht und beraten und vertreten Sie fundiert bei der Geltend­machung der Ihnen als Geschädigtem zustehenden Ansprüche. Darüber hinaus vertreten wir Sie in Verkehrs­straf­sachen, im Bußgeld­verfahren sowie in allen Fragen rund um den Führer­schein­entzug.

Halterhaftung bei unbefugter Kfz-Abstellung
Verkehrsunfall: Ersatz der Gutachterkosten
Winterreifenpflicht
Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall
Videoaufnahmen zur Abstandsmessung erlaubt
Kfz-Schenkung kann teuer werden
Verkauf des Unfallfahrzeugs
Verkehrsunfall: Schuldanerkenntnis ohne Folgen
Verkehrsunfall: Stundensätze der Fachwerkstatt maßgeblich
Totalschaden oder Reparaturfall
Kanzlei am Citytor, Salzgitter-Lebenstedt

Ihre Rechtsanwälte

Ingo Galinat Fachanwalt für Familienrecht,
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Olaf Meyer Fachanwalt für Verkehrsrecht

in Kanzleigemeinschaft mit:
Christian Herzog Fachanwalt für Strafrecht

Kontakt

KANZLEI AM CITYTOR
In den Blumentriften 18
38226 Salzgitter Lebenstedt

Telefon: 05341 8481-0
Telefax: 05341 / 84 81 - 25
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