Allgemeine Informationen

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Allgemeine Informationen zum Ordnungswidrigkeitenverfahren und Verkehrsstrafverfahren

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, bitten wir Sie, alle für die Übernahme der Deckung erforderlichen Unterlagen und Informationen weiterzugeben, damit die Kosten übernommen werden. Die Rechtsschutzversicherung kommt bei Verkehrsstraftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten für die Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten auf. Stellt sich später heraus, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde, so entfällt der Versicherungsschutz aber nachträglich: Die Versicherung kann das gezahlte Geld dann ggf. von Ihnen zurück verlangen.

Ermittlungen im Strafverfahren

Das Ermittlungsverfahren wird in der Regel zunächst von der Polizei durchgeführt. Dabei wird der Beschuldigte von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen und befragt. Sind Sie Beschuldigter, so besteht für Sie keine Verpflichtung zur Vernehmung zu erscheinen. Sollten Sie freiwillig aussagen wollen, so sollten Sie sich unbedingt vor der Aussage von mir beraten lassen. Grundsätzlich rate ich, vor jeglicher Akteneinsicht, das Ihnen zustehende Schweigerecht in Anspruch zu nehmen.

Sind Sie Zeuge in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, so besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht und zwar dann, wenn Sie mit dem Beschuldigten verwandt, verschwägert, verlobt oder verheiratet sind.

Merke: Niemand ist verpflichtet, eine Aussage zu machen, die ihn selbst oder einen Angehörigen belastet.

Ordnungswidrigkeitenverfahren

Im Ordnungswidrigkeitenverfahren wird der Verdächtige "Betroffener" genannt. Die Bußgeldbehörde kann bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit einen Bußgeldbescheid erlassen. Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen der Bescheid zugestellt wurde, d.h. der Postbote den Bescheid bei Ihnen abgegeben oder die Benachrichtigungskarte in Ihren Briefkasten eingeworfen hat.

Wichtig: Heben Sie auf alle Fälle bitte immer die gelben Umschläge auf. In dem rechten oberen Bereich wird vom Zusteller das ZUSTELLUNGSDATUM eingetragen. Dieses ist maßgeblich! Sollten Sie die Frist verpasst haben, rufen Sie uns bitte sofort an.

Wurde ein fristgemäßer Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, so beraumt das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung an. In der Hauptverhandlung kann das Gericht das Verfahren einstellen oder ein Urteil aussprechen. Unter Umständen kann das Gericht auch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden. Hierzu hole ich dann aber - in Absprache mit Ihnen - Ihre Zustimmung ein.

Aktuell ist in Verkehrsangelegenheiten wegen des neu einzurichtenden Fahreignungsregisters wichtig, den aktuellen Punktestand zu wissen: Wir holen daher eine aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister ein.

Da aber die Auskunft des KBA unverbindlich ist, weisen wir darauf hin, dass alle Unterlagen - wie Bescheide, Urteile, Schreiben der Behörden die Fahrerlaubnis betreffend - entscheidend von den jeweiligen Daten abhängen: Bewahren Sie daher alle Zustellungsumschläge und Unterlagen bei sich geordnet auf!

Olaf Meyer, Christian Herzog, Verkehrsrecht, Strafrecht

Kanzlei am Citytor, Salzgitter-Lebenstedt

Ihre Rechtsanwälte

Ingo Galinat Fachanwalt für Familienrecht,
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Olaf Meyer Fachanwalt für Verkehrsrecht

in Kanzleigemeinschaft mit:
Christian Herzog Fachanwalt für Strafrecht

Kontakt

KANZLEI AM CITYTOR
In den Blumentriften 18
38226 Salzgitter Lebenstedt

Telefon: 05341 8481-0
Telefax: 05341 / 84 81 - 25
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